: A N :
Antragstellungen, so auch Eingaben bei der
Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig
gewürdigter Bestandteil der
Gegenwartsliteratur !
Arno Wagener, Hauptstraße 67a in
66871 Theisbergstegen / Godelhausen, den
02.07.2022
JOBCENTER
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU
Ihr Aktenzeichen : AZ 6594
Randbemerkungen zu
PLANSPIEL TAG 7913 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964,
The Rolling Stones
Tag 00001 : 01.11.2000
|
Hallo Mensch !
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
: GRUND DES
HEUTIGEN SCHREIBEN :
: HINWEIS AUF
DIE FINALE PHASE BEI UNSEREM KLEINEN
MATCH :
: MAHNUNG
Antragstellungen im Schreiben
vom 18.12.2021 : >>>>>>>>>>>>
: MAHNUNG WEGEN DER SCHREIBEN
PER MAIL MIT
DATUM VOM 11. - 27.05.2022 :
Und JA ! Es geht immer noch um diese Klage
im Sinne des GG / AGG !
Aber erst
einmal etwas zu diesem bzw. diesen
'Widerspruchsverfahren' wegen der nur als
vollkommen unzureichend zu kennzeichnenden
Höhe des Regelsatz in diesem Konstrukt namens
Hartz IV / SGB II !
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
sozialgericht_speyer_20220629_klage_regelsatz.pdf
Eigentlich wesentliche Aussage hier : Die Klage wegen diesem AGG und
einer so bezeichneten multidimensionalen
Diskriminierung sehen Sie bitte im Zusammenhang
mit den beiden bereits anhängigen Klagen meiner
Person. Können wir das vielleicht Alles
zusammenfassen ? + !
By the way ! Wie ist der Stand der Dinge in den
jeweiligen Verfahren. Hat sich die Gerichtsbarkeit
schon zu einer Handhabung des Sachverhalt
entschieden ? + !
Das Gleiche könnte ich das 'Jobcenter
Landkreis Kusel' ja auch fragen. Tue ich aber
nicht ...
Ich finde wirklich und ganz ernsthaft, dass
Sie im Sinne einer als konstruktiv zu
wertenden 'Zusammenarbeit' bisher einen
geradezu erstklassigen 'Job' abgeliefert
haben. Bis auf den seit nun mehr 2¾ fehlenden
Krankenversicherungsschutz. Aber das kläre ich
dann mit der AOK in Kusel.
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_kusel_20220215_widerspruch_inflation.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_kusel_20220525_klage_antrag_regelsatz.pdf
Die oben
angegebenen
Dateien wurden
als Anlage
eingereicht !
http://
www.erwerbslosenverband.org/
klage/
sozialgericht_speyer_20211120_klage_teilnahme.html
Und
das hier muss
ich noch
korrigieren.
Mit 140 Seiten
klappt das
nicht !
Sie kennen ja
meinen
teilweise
geradezu
'ausufernden'
Schreibstil.
Der damals
vorsitzende
Richter vom
Verwaltungsgericht
in Oldenburg,
Herr
Prilop, hatte
es im Jahr
2000 als
'seitenlange
Elaborate'
bezeichnet.
Diese
Abwertung
formal
korrekter
Rechtsbegehren
und somit
'Diskriminierung'
eines Menschen
mit
Behinderung
und den damit
verbundenen
Leidenskonflikt
habe ich immer
noch nicht überwunden. Lange
Rede und
kurzer Sinn !
Das werden
schon ein paar
Seiten mehr
werden.
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_kusel_20210513_covid_widerspruch.pdf
http://
www.erwerbslosenverband.org/
klage/
sozialgericht_speyer_20211102_klage_covid19.pdf
http://
www.erwerbslosenverband.org/
klage/
sozialgericht_speyer_20211124_klage_covid19.pdf
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_kusel_20220517_klage_antrag_widerspruch.pdf
Unter anderem muss ich das Alles dann noch mal
aufarbeiten, selbstverständlich entsprechend
straffen und teilweise sogar aktualisieren.
Und da, wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt,
das Ganze ( auch ) als Buchprojekt mit dem
Arbeitstitel 'Betrachtungen aus dem Mülleimer
der Nation' konzipiert ist, schon um meiner
dem SGB entsprechenden Verpflichtung Ihnen
meine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen zu
entsprechen,
arbeite ich deswegen auch zweigleisig.
Gewissermaßen mehrschichtig auf
unterschiedlichen 'Erzählebenen'.
Also den relevanten Sachverhalt für das
Gericht und auch für Sie als Beklagte, dessen
seien Sie versichert, wirklich in stark
gekürzter und formal sicher in einer dem
huldvollen Auge der Gerichtsbarkeit
entsprechender Form. Welche dann auch einem
eher sachkundigen Publikum incl. dieser §§ und
dergleichen mehr als Hilfestellung,
beispielsweise beim Studium oder bei
zukünftigen juristischen Wertigkeiten, dienen
könnte.
Und dann eine Version - my favoured one
- wild und ausufernd in einer prägnanten und
ausdrucksstarken Version, welche sicher dann
den interessierten Leser, ebenso wie auch
diese unbescheiblich weinlichen Leserinnen,
ansprechen wird.
KZ.sdo, also den damals 1990 erstellten
Vergleich 'Sozialamt & KZ', welchen dann
erst das Ordnungsamt in Oldenburg als Ausrede
gewertet hat wegen möglicher 'Schwarzarbeit'
(m)einen Computer (ohne Festplatte) zu
beschlagnahmen und dann auf Grund einer
Anzeige von zwei Fuzzis vom Jobcenter Mitte in
Berlin dann 2013 das Amtsgericht Tiergarten,
10548 Berlin, mit dem Geschäftszeichen (276
Ds) 231 Js 1577/12 (189/12)
veranlasst hat wegen des
dringenden Tatverdacht der
Beleidigung zur Verhandlung zu
laden. Ich musst deswegen mit
dem Flieger von Kaiserslautern
'rüber kommen. So etwas
passiert mir nicht wieder. In
Buchform, sozusagen bzw.
geschrieben als gewissermaßen
künstlerischen Erguss ,
passiert so etwas in unserem
'Rechtsstaat' auch nicht.
SCHEISSE.sdo dagegen, es wurde
damals 1990 beim Sozialamt
Oldenburg als Anlage zum
Nachweis meiner
'schriftstellerischen'
Qualitäten bei einem Antrag im
Rahmen des §
30 des damals geltenden
BSHG
eingereicht, habe ich schon
mal - mit Sicht auf eine
Perspektive für eine selbst
bestimmte Lebnsführung
unabhängig von
Soziallleistungen - für etwige
Verlage in's Netz gepackt.
[ http://www.schema3.org/info/#scheisse
Damals wie Heute
kann man diese 'Kann-Bestimmungen' und auch
die doch entwürdigende Handhabung von
'anrechenbarem Einkommen' für den diffamierend
so bezeichneten 'Kunden' unter der Willkür der
'AGB' Ihrer putzigen kleinen Behörde bei dem
Bestreben, mangels nachweisbar nicht
vorhandener 'Vermittlungsfähigkeit' im so
benannten normalen - sprich lohnabhängigen -
Arbeitsmarkt, eine selbstständige Existenz -
unabhängig von Sozialleistungen - aufzubauen,
um den Lebensunterhalt für sich und seine
unterhaltsverpflichteten Angehörigen gemäß § 1601 BGB
zu erwirtschaften, wirklich nur als "Mülleimer
der Nation" bezeichnen.
In der Ausarbeitung wegen der anhängigen
Klage(n), das ist juristisch mit Sicht auf das
so benannte BVerG ein sehr interessanter
Sachverhalt, habe ich aus diesem Grund auch
eine historisch ausreichend begründete
Zusammenfassung zum Sachverhalt 'Hartz IV'
gleich mit eingebaut.
NUN ALSO ZU DIESEM 'ANRECHENBAREN' EINKOMMEN !
: 2. Klageverfahren : INTRO Parte 3 : LAST RELEASE : DER
LINKER :
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
sozialgericht_speyer_20210913_klageerhebung.pdf
Und JA ! Es geht um diese "multidisziplinäre
Bewertung" ...
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_kusel_20210127.pdf
Damals - es ist ja nun schon 1½ jahre her - habe ich nach der
Erstellung dieses
"Gutachten"
[ = in Anführungszeichen ] eine "multidisziplinäre
Bewertung" im Sinne der UN-BRK, im Speziellen durch Artikel 12
(5) der
UN-
Behindertenrechtskonvention bzw. den Artikel 26 a)
begründet beantragt ! Und passend dazu einen so von mir
bezeichneten 'Feldversuch', um gemäß des 'Psychologischen
Gutachten' von Herr Janzen die dabei offene Fragestellung der
Tragfähigkeit einer beruflichen Vollexistenz als
Selbstständiger evaluieren zu können. Und damit ich diese
Selbstbestimmung meiner Lebensführung verwirklichen kann
benötige ich die Auszahlung der bereits beantragten 5.000 €
und dazu vorab natürlich ebenso zum frühst möglichen Termin
unter Berücksichtigung des 'Zitiergebot' einen schriftlich
ausführlich begründeten Bescheid !
Den Bescheid habe ich bis zum heutigen Tag ja
immer noch nicht von Ihnen bekommen.
Ja. Diese 'Kann-Bestimmungen' ! Da können Sie ja einiges (
nicht ) machen.
Und das ist neben diesem 'anrechenbaren' Einkommen und ein
wenig verbale Schönfärberei mit zahlreichen
'Kann-Bestimmungen' in den gesetzlichen Grundlagen, alleinig
um dem Grundgesetz und einer nur als kooperativ zu wertenden
Justiz bei diesem 'offenen' Strafvollzug [ ~ Zitat Götz W.
Werner ~ ] zu entsprechen, der so von mir treffend
gekennzeichnete 'Mülleimer der Nation' namens Hartz IV !
Gestatten Sie mir also bitte, dass ich jetzt in der finalen
Phase unseres doch recht langweilenden Mit - und Gegeneinander
von Bürger und staatlicher Gewalt so langsam anfange den
Deckel ein wenig zu lüften, um aus diesem staatlich
reglementierten 'Gefängnis' namens 'Minderbeschäftigung'
heraus zu kriechen !
: ANTRAGSTELLUNG (en) :
[ 1 ] Wie Ihrer Behörde bereits mehrfach seit 2019
kenntlich gemacht muss ich binnen einer 3-Jahresfrist
zivilrechtliche Schritte gegen meine ehemalige Lebensgefährtin
einleiten. Die Frist läuft Mitte August 2022 ab !
Ich erwarte nunmehr eine vollständige Kostenübernahme in Form
eines Darlehen, um meinem Rechtsanspruch gemäß
Art.
14 GG [ Eigentum + Erbrecht ] geltend machen zu können.
Das bedingt einen Mahntitel. Und der kostet nun einmal Geld,
fordert die Inanspruchnahme eines Anwalt. Und all das kann ich
aus der Situation 'Hartz IV' nicht ( unmöglich ) bezahlen.
Ich verweise bei dieser Antragstellung auf mein
Schreiben vom
18.12.2021 und
auf Seite 3 und da den Abschnitt [ E
2 ] !
[
E 2 ] : Ich beantrage zwecks
Umsetzung einer selbst bestimmten Lebensführung die
Kostenübernahme eines Mahntitel und gegebenenfalls einer
gerichtlichen Auseinandersetzung zwecks
Forderungsmanagement mein Erbe betreffend gegenüber
meiner ehemaligen Lebensgefährtin, Frau Ulrike
Schneider. Da gilt eine 3-Jahres-Frist, welche bald
abläuft ! Eine gewisse Dringlichkeit ist also geboten.
Entsprechende Unterlagen wurden Ihrer Behörde, so auch
der Sozialgerichtsbarkeit, kenntlich gemacht.
Ersatzweise beantrage ich die Möglichkeit mittels
Crowdfunding o.Ä. Einnahmen als so in der
Betriebswirtschaft definierte Vorlaufkosten zu
erwirtschaften. Und dieses ohne eine Berücksichtigung
als so bezeichnetes „anrechenbares Einkommen“, was ja so
letztendlich dann ja irgendwie nicht bzw. gar nicht
funktionieren kann. Wegen Erbrecht und Eigentum siehe in
dem Zusammenhang auch den Artikel 14 ( 1 ) GG !
: SIEHE :
http://www.volcansolymar.org/
ley02/civil/transferencia_herencia.pdf :
: Gebühren im Mahnverfahren :
Streitwert: 65.000,00 EUR
Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren KV
1110: 366,50 EUR
Gebühr des Anwalts für das Mahnverfahren § 13, KV 3305 RVG
(ein Mandant): 1.373,00 EUR
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG:
20,00 EUR
Summe Kosten: 1.759,50 EUR
Weitere Gebühren des Rechtsanwalts für den
Vollstreckungsbescheid
Streitwert: 65.000,00 EUR
Gebühr des Anwalts für VB-Antrag § 13, KV 3308
RVG: 686,50 EUR
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG:
0,00 EUR
Summe weitere Kosten: 686,50 EUR
: ZAHLENAUFSTELLUNG : ZIVILRECHTLICHE FORDERUNG
gegenüber Fr. Ulrike Schneider :
85.500 € Schulden / Darlehen / Investition
13.680 € Zinsen 4% für 4 Jahre [ ca. ]
29.040 € Haftentschädigung [ 8 Monate 2 Tage : 242 Tage x
120 € ]
19.000 € Schmerzensgeld [ Insgesamt 19 Monate ohne Geld etc.
! ]
19.000 € Verdienstausfall [ Insgesamt 19 Monate ohne Geld
etc. ! ]
48.000 € Schadensersatz [ 60 Domain x 800 € /// Standardwert
]
[ z.B. https://
sedo.com/search/details/domain=agency4.de ]
50.000 € Zugewinn aus der eheähnlichen Gemeinschaft [ ca. ]
----------
264.220 € Gesamtforderung
[ zzgl. Kosten Anwalt etc. pp ]
==========
: Gebühren im Mahnverfahren :
Streitwert: 264.220,00 EUR
Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren KV
1110: 1.257,50 EUR
Gebühr des Anwalts für das Mahnverfahren § 13, KV 3305 RVG
(ein Mandant): 2.615,00 EUR
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG:
20,00 EUR
Summe Kosten: 3.892,50 EUR
Weitere Gebühren des Rechtsanwalts für den
Vollstreckungsbescheid
Streitwert: 264.220,00 EUR
Gebühr des Anwalts für VB-Antrag § 13, KV 3308
RVG: 1.307,50 EUR
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG:
0,00 EUR
Summe weitere Kosten: 1.307,50 EUR
Neben dem ebenfalls im Spanien notwendigen zivilrechtlichen
'Forderungsmanagement' erscheint eine Strafanzeige nach einem
gütlichen Einigungsversuch per Einschreiben, so auch einer
diesbezüglichen Kontaktaufnahme mit den spanischen Instanzen
ohne jede Reaktion, bei der Staatsanwaltschaft in
Kaiserslautern nunmehr unumgänglich; um die rechtswidrige
Handlungsweise dieser nach meiner Ansicht 'gestörten' Person,
anzunehmend auf Grund von Missbrauch in der Kindheit, so auch
der spanischen Justiz im Rahmen des so benannten "
Ley de Violencia de Género";
durch die deutschen Instanzen einer grundlegenden Prüfung zu
unterwerfen und das strafrechtlich relevante Fehlverhalten
festzustellen.
: FUENTE :
http://www.volcansolymar.org/ley02/
civil/psychologische_deutung.pdf :
Ich verweise in dem Zusammenhang das
Schreiben
vom 18.11.2019 nebst den beigefügten Anlagen und im
Speziellen auf den Schriftverkehr mit dem ECHR [ ~ European
Court of Human Rights - Europäischer Gerichtshof für
Menschenrechte ] von Anfang September 2019, welche ich auf
Seite 3 des betreffenden Schreiben angeführt habe . . .
: AUSZUG : >>>
Die Beschwerde beim ECHR . . .
http://www.volcansolymar.org/
ley02/echr/application_form_de_full.pdf
http://www.volcansolymar.org/
ley02/echr/auflistung_adressen.pdf
http://www.volcansolymar.org/
ley02/echr/denuncia_violencia_gobierno_de.pdf
http://www.volcansolymar.org/
ley02/echr/echr_20190902.pdf
http://www.volcansolymar.org/
ley02/echr/echr_formular_articulo_full.pdf
echr_formular_articulo_full
: Seite 7 – 10 Mitte . . .
[ 8 ] Art. 1 "Schutz des Eigentums", des Zusatzprotokoll zur
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten.
Vertrauen Sie da einfach mal meiner unprofessionellen
Sachkenntnis. Spanien, so auch die Behörde / das Ministerium
'Auswärtiges Amt' der Bundesrepublik Deutschland haben da ganz
fett in die „Scheiße“ gegriffen. Entschuldigen Sie bitte
diesen Ausflug in die fäkalen Daseinsgründe unserer deutschen
Sprachkultur. Aber das ist eine prägnante und deutliche
Wortwahl, welche einfach nur passend erscheint.
<<< : AUSZUG :
Ich muss Ihre Behörde auffordern sich wegen der
Dringlichkeit der Situation also schnellstmöglich zu einer
Entscheidung durchzuringen und mir das dann mit einem
schriftlichen Bescheid mitzuteilen !
Ich verweise in dem Zusammenhang auf mein Schreiben
per Mail vom 11.05.2022 und der Forderung auf Abhilfe
und außergerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatz -
und Entschädigungsansprüchen nach GG, SGB, §
21 Abs. 4 AGG und international verbindlich für den
deutschen Staat geltenden Vereinbarungen. Es geht, werter
Herr Werksleiter des 'Jobcenter Landkreis Kusel' Ass. jur.
Peter Simon, für Sie als Verantwortlicher ( auch ) um das
Staatshaftungsrecht gemäß §
839 BGB in Verbindung mit Art.
34 des Grundgesetz ( GG ). Bzw. Art. 5 Abs. 5
und Art. 41 EMRK .
. .
[ 2 ] Wie Ihrer Behörde bereits mehrfach seit Ende 2020
im Rahmen meiner Mitteilungspflicht kenntlich gemacht [
>>> siehe Seite 2
jobcenter_kusel_20201201_mail und auch Seite 6 / 7 unter
: P S : + : A P P E N D I X :
jobcenter_kusel_20201221
bzw. das
Schreiben vom
18.12.2021 und da
auf Seite 3 und den Abschnitt [ E 3 ] ]
will ich nun endlich und letztendlich - schon um nicht vor
lauter Langeweile gänzlich unnötig zu darben - bei der
Staatsamwaltschaft in Kaiserslautern eine Strafanzeige
erstatten und um an die ausgelobte Summe von Herr Hopferwieser
in Österreich zu kommen sollte / muss ich auch einen Mahntitel
erwirken !
E
3 ] : Ich beantrage zwecks Umsetzung einer selbst
bestimmten Lebensführung die Kostenübernahme eines
Mahntitel und gegebenenfalls einer gerichtlichen
Auseinandersetzung zwecks Forderungsmanagement
betreffend einer Auslobung wegen „ dem Nachweis
eines vom Menschen verursachten Klimawandel “ durch
seitens Herr Dipl. Ing. Hopferwieser. Das ist zwar
nicht zwingend dringend, aber es handelt sich immerhin
um 100.000 € zzgl. Zinsen. Entsprechende Unterlagen
wurden Ihrer Behörde, so auch der Sozialgerichtsbarkeit,
kenntlich gemacht. Ersatzweise beantrage ich die
Möglichkeit mittels Crowdfunding o.Ä. Einnahmen als so
in der Betriebswirtschaft definierte Vorlaufkosten zu
erwirtschaften. Und dieses ohne eine Berücksichtigung
als s o bezeichnetes „anrechenbares Einkommen“, was ja
so letztendlich dann ja irgendwie nicht bzw. gar nicht
funktionieren kann.
Siehe in dem Zusammenhang z.B. den Artikel 14 ( 1 ) GG.
Und die doch recht eindeutigen Bestimmungen im Bereich „
Teilhaberecht “ !
Gebührberechnung Mahnverfahren lt. https://
www.mahngerichte.de/verfahrenshilfen/kostenrechner
: Gebühren im Mahnverfahren :
Streitwert: 100.000,00 EUR ***
Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren KV
1110: 564,50 EUR
Gebühr des Anwalts für das Mahnverfahren § 13, KV 3305
RVG (ein Mandant): 1.655,00 EUR
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002
RVG: 20,00 EUR
Summe Kosten: 2.239,50 EUR
Weitere Gebühren des Rechtsanwalts für den
Vollstreckungsbescheid
Streitwert: 100.000,00 EUR
Gebühr des Anwalts für VB-Antrag § 13, KV 3308
RVG: 827,50 EUR
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002
RVG: 0,00 EUR
Summe weitere Kosten: 827,50 EUR
Weitere Gebühren für Streitverfahren
Streitwert: 100.000,00 EUR
Gerichtsgebühr 3fach KV 1210:
3.387,00 EUR
abzüglich gezahlter Kosten des
Mahnverfahrens: -564,50 EUR
Weitere Gerichtskosten: 2.822,50 EUR
*** Da kommen dann
noch die Zinsen seit dem 9.11.2000 dazu.
Also ein bisschen teurer wird es dann schon !
SIEHE :
http://humanearthling.org/
crowd/angebot_abstimmung_klimaklage_20220702.html :
Zugegeben ! Dieses obige Schreiben ist auch vom heutigen Tag.
Aber mehr als knapp 2 Jahre warten und gelegentlich bei Herr
Hopferwieser wegen seiner Auslobung zu drängeln; immer mal
wieder anzumahnen und stellen Sie sich dabei die horrenden
Portokosten vor, und alles nur um die nur als mangelhaft zu
kennzeichnende Zahlungsmoral und das mehr als fragwürdige
Rechtsverständnis zu beanstanden; kann ich nicht. Mehr habe
ich bisher bei Ihnen, werte Behörde, ja eigentlich auch nicht
getan. Nun bin ich aber schon etwas in 'Zugzwang' und das
erfordert nun doch umgehend eine dringende Klärung des
Sachverhalt des 'anrechenbaren' Einkommen und einer
Neuorientierung Ihrer Behörde bei den doch reichlich zur
Verfügung stehenden 'Kann-Bestimmungen' im Konstrukt Hartz IV.
Sie wollen doch nicht, dass ich gar illegal bin und mich dann
möglicherweise auch noch strafbar mache. Zugegeben. Sie als
ausführendes Organ dieser staatlichen Gewalt stehen da durch
den Gesetzgeber und die zentralisierte Hoheitsgewalt der BA
schon etwas im Regen, wie man so schön sagt, und mir geht es
da auch nicht anders.
Der Unterschied ist allerdings, dass es für Sie nur ein 'Job'
ist. Für mich ist das aber Leben unter dem erbarmungslosen
Joch
staatlicher
Willkür und zu einem bloßen Objekt der staatlichen Gewalt
und einer Zahl in der Statistik degradiert zu werden macht
auch nach nunmehr mehr als 30 Jahren nciht mehr so richtig
Spaß und bereitet wirklich kein Vergnügen. Es nervt einfach !
Ich erwarte nunmehr eine vollständige
Kostenübernahme in Form eines Darlehen, um meinem
Rechtsanspruch gemäß Art. 14 GG [ Eigentum ] geltend
machen zu können. Das bedingt einen Mahntitel. Und der
kostet nun einmal Geld, fordert die Inanspruchnahme eines
Anwalt. Und all das kann ich aus der Situation 'Hartz IV'
nicht ( unmöglich ) bezahlen.
Sehen Sie es sachlich !
Ich
nerve doch wirklich nur 'rum. Und das ist dann (
vielleicht ) nicht diese allerschlechteste Methode um mich
kostengünstig und dann noch auf Darlehensbasis los zu
werden.
Seit mehr als 1 Jahr bezahlen Sie die Miete in diesem
kuschelig kleinen Eckhaus mit 140 qm - wofür ich Ihnen und
dem Steuerzahler ja auch dankbar bin - und da ist wirklich
kein Ende abzusehen. Und seitdem Sie auf einen Hinweis
meines Vermieter, welcher
damals im Mai schon eine Mietbescheinigung
ausgefüllt und im 'Jobcenter' abgegeben hat und wir
dann doch relativ händeringend und auch ohne
Ergebnis [ ~ Bescheid ] auf Ihr Einverständnis für
einen Umzug gewartet haben, wegen
einem in Relation doch Kosten günstigen kleinen Häuschen
in Etschberg bzw. dem Antrag wegen diesen
'Wohnraumbeschaffungskosten' überhaupt nicht reagiert
haben kann ich Ihnen da sogar eine Garantie geben.
Und auch das verstehe ich. Ich muss ja als Hartzi erst
fragen, ob eine neue Wohnung der Behörde genehm ist und
bis Sie als Sachbearbeiter bei all Ihrer Arbeitsflut
reagieren können ist es zumeist bei der Schnelllebigkeit
des Wohnungsmarkt zu spät. Und diese
Wohnraumbeschaffungskosten bzw. die Kosten einer
Wohnungssuche sind auch so ein haariges Loch im System
Hartz IV bei dem der Hilfesuchende einfach nur verarscht
wird. Das ist Ihnen doch sicher auch bekannt ?!
[ 3 ] Wie Ihrer Behörde bereits mehrfach seit Ende 2020
kenntlich gemacht bzw. nochmals im
Schreiben vom
18.12.2021 und da
im Abschnitt [ E 3 ]
angemahnt erwarte ich umgehend eine
'Eingliederungsvereinbarung'.
[ D ] : ERNEUTE MAHNUNG : Meine Forderung nach einer
Eingliederungsvereinbarung auf Grund der bestehenden
Situation ! En repetición : Un poco de pronto, por favor
!
Dieses 'Rechtsgeschäft' im
Sinne des BGB, großartig etwas Anderes ist es ja nun wirklich
nicht, sollten wir irgendwann in absehbarer Zukunft - ich will
Sie da wirklich nicht drängeln - bei einem persönlichen
Gesprächstermin durchdiskutieren.
[ 3 ] Schreiben vom
18.12.2021 und da
im Abschnitt [ E
] : A N T R A G :
Kostenübernahme bzw. Neubewertung anrechenbares
Einkommen :
Da sollten wir wirklich mal auf einen
konstruktiven und die selbstbestimmte Lebensführung
fürderlichen Spruch kommen. Alternativ dazu genügt mir
auch ein schriftlich ausgiebig ablehnender Bescheid
warum das aus Ihrer Sicht der Dinge und juristisch
einwandfrei begründeter
nicht möglich bin. Nicht, dass ich da jetzt neugierig
bin. Aber es interessiert mich doch !
Können Sie das vielleicht bis zum
07.08.2022 erledigen ?
Und jetzt kommen wir –
sozusagen bzw. geschrieben – in die finale Phase
unseres doch recht amüsanten, aber doch irgendwie
langweilenden, Mit – und Gegeneinander.
[ 4 ] Schon wieder das Schreiben
vom 18.12.2021 und da der
Abschnitt [
E 1 ] !
[ E 1 ] : Ich beantrage zwecks Umsetzung einer selbst
bestimmten Lebensführung und der Förderung einer
selbstständigen Existenz – hier im Bereich der
freischaffenden Künste – die Kostenübernahme folgender
Anschaffungen bzw. ersatzweise die Möglichkeit mittels
Crowdfunding o.Ä. Einnahmen als so in der
Betriebswirtschaft definierte Vorlaufkosten zu
erwirtschaften. Und dieses ohne eine Berücksichtigung
als so bezeichnetes „anrechenbares Einkommen“, was ja
so letztendlich dann ja nicht funktionieren kann.
Fantastische
Filmklassiker [10 DVDs] Metropolis / Frau im Mond / Das Cabinet des Dr.
Caligari / Nosferatu - Eine Symphonie des Grauens /
Der Golem, wie er in die Welt kam / Münchhausen
[Restaurierte Fassungen] /// Erscheinungstermin:
04.12.2020 \\\ Anbieter: LEONINE für 53,99 €. Ferner
diverse Publikationen der Bundeszentrale für
politische Bildung mit einem Anschaffungspreis von
insgesamt 70 €. Unter Anderem „Geheimsache Ghettofilm“
[ 4,50 € https://www.bpb.de/
geschichte/nationalsozialismus/geheimsache-
ghettofilm ] und andere den Nationalsozialismus,
Holocaust, und die deutsche Nazi-Filmgeschichte
betreffende Medien …
Ich habe mich bei der
langfristigen Planung und Umsetzung meiner
'selbstbestimmten' Lebensführung - neben der eher
politisch-ökologischen Wahrnehmung meiner
Verantwortung - endlich nach tiefschürfenden
Überlegungen dazu zu dem Entschluss durchgerungen
mich ganz meinen schriftstellerischen Ambitionen
zu widmen.
Ich bin bemüht angefangene Projekte / Konzepte wie
beispielsweise diese Patentanmeldung 'Sand'
oder eben RazorBlade™
so gut es geht zu deligieren. Wirklich nur, um
konzentriert und völlig zentriert eine doch sicher
gerechtfertigte Teilnahme an der Gesellschaft [ ~
Menschenwürde, BTHG und natürlich dem immer noch
ganzheitlich geltenden GG incl. ~ ]
schnellstmöglich zu erlangen und dann als
tatendurstiger Konsument das BSP zu steigern. Ganz
unabhängig von diesem eigentlich ( sicherlich auch
für Sie ) nur lästigem Sozialtransfer seitens der
deutschen Volksgemeinschaft ist so eine Teilnahme
einfach nur ganz etwas Feines . . .
Können Sie
das bitte
kurzfristig in Ihrem Aktenstapel ablegen.
Danke.
Eine Bearbeitung oder gar Resonanz seitens
Ihrer Behörde bei der doch recht
ausufernden 'Untätigkeit'
seitens Ihrer Behörde erwarte ich ja gar
nicht mehr. Trotzdem würde ich mich
natürlich über einen ausführlich
begründeten Bescheid - schriftlich
gegliedert zu diesen einzelnen Punkten der
Antragstellung(en) - und innerhalb
angemessener Frist freuen.
Ja wirklich. Ganz ehrlich !
UND NOCH EINEN SCHÖNEN TAG WÜNSCHE ICH UNS !
MfG
Arno Wagener